Corona und der Tanzball (Stand 7.10.22)

Auf dieser Seite findet Ihr alle aktuellen Informationen rund um die Coronaregeln für unsere Tanzbälle. Wir werden diese Seite immer auf dem aktuellen Stand halten und Euch so auf dem Laufenden halten.

 

Schaut daher bitte unbedingt in den Tagen vor dem Tanzball noch einmal hier vorbei, um Euch über eventuelle Änderungen zu informieren!

 

Gravierende Anpassungen werden wir markieren und zusätzlich über unsere Social-Media-Kanäle teilen.

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

 


 

 

Es ist unser Bestreben, die Bälle in gewohnter Form und Qualität zu veranstalten, ohne Euch und uns einschränken zu müssen. Um die Veranstaltung trotzdem so sicher wie möglich zu machen, folgen hier einige Details und Erklärungen zu unserer Handhabung.

 

Derzeit gibt es keine expliziten Einschränkungen von Landes- oder Bundesebene oder durch die Stadt Wuppertal. Dies kann sich aber noch bis zum Ball ändern. Dadurch können sich noch bis kurz vor dem Ball Regeländerungen ergeben, mit denen wir uns an die aktuellen Vorgaben anpassen müssen. Schaut deswegen bitte am Tag vor dem Ball nochmal hier vorbei, damit es nicht zu Verzögerungen oder bösen Überraschungen kommt.

 

Sollte eine Durchführung auch mit diesen Schutzmaßnahmen aus gesundheitspolitischen Gründen nicht möglich sein, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.


Corona-Regeln für unseren Tanzball 2022

 

Für unseren Jubiläumsball am 29. Oktober 2022, haben wir uns im Hinblick auf andere Veranstaltungen dazu entschieden, folgende Regeln festzulegen (Stand 7.10.22):

  • Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Hierzu gelten die „Allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln“. Diese Regeln beinhalten unter anderem die richtige Nies- und Hustenetikette und dass, wenn möglich, Abstand gehalten wird. Grundsätzlich gelten für den gesamten Ball keine expliziten Abstandsregeln, versucht aber bitte außerhalb der Tanzfläche auf andere Teilnehmende Rücksicht zu nehmen.
  • Wir werden an verschiedenen Stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
  • Der Zutritt zu unseren Bällen ist nur getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird von der Orga beim Check-in geprüft und dokumentiert. Dafür nutzen wir die CovPassCheck-App, daher bitten wir euch das Testergebnis möglichst mit einem scannbaren QR-Code mitzubringen.
  • Für Ausnahmefälle bieten wir vor Ort von 15 Uhr bis 16:30 Uhr eine Testmöglichkeit an.
  • Das Land NRW empfiehlt in Innenräumen weiterhin das Tragen einer Schutzmaske. Für den Ball gilt jedoch keine Maskenpflicht. Wer sich allerdings mit dem Tragen einer Maske sicherer fühlt, kann gerne eine Maske tragen.
  • Um den Check-in reibungslos und so schnell wie möglich zu gestalten, wird er dieses Jahr in mehreren Stationen aufgebaut. Für diese Zeit gilt ein Einbahnstraßensystem. Wir werden die Wege und den Check-in mit Schildern markieren, um ein Durcheinander zu vermeiden.
  • Versucht an der Theke bitte Abstand zu halten und haltet Euch an die Anweisungen des Thekenpersonals.
  • Am Buffet bitten wir alle, sich vor der Selbstbedienung die Hände zu desinfizieren. Außerdem darf auf Grundlage des Infektionsschutzes kein Essen, das einmal den Teller berührt hat, wieder zurückgelegt werden.

Diese Liste kann noch bis zum Ball erweitert, gekürzt oder angepasst werden. Schaut daher unbedingt kurz vor dem Tanzball noch einmal hier vorbei! Zudem garantieren wir nicht für Vollständigkeit und bitten Euch, die Anweisungen vor Ort zu beachten.


FAQ

Was passiert, wenn ich kein Testzertifikat habe?

 

Leider dürfen wir dich dann nicht an unserem Tanzball teilnehmen lassen.

 

In Ausnahmefälle besteht jedoch die Möglichkeit einen Test vor Ort zu machen, dafür haben wir eine begrenzte Anzahl an Tests zur Verfügung stehen oder es kann ein Selbsttest mitgebracht werden, der vor Ort unter Aufsicht an der Teststation durchgeführt wird.

 

Gilt auf dem Ball eine Maskenpflicht?

 

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW gilt die Maskenpflicht für den Tanzball nicht mehr. Ihr dürft Euch aber frei entscheiden, ob ihr trotzdem eine Maske tragen möchtet.

 

Diese Vorschrift kann sich allerdings wieder ändern, schaut daher bitte vor dem Ball nochmal in die aktuellen Regelungen. Auch unsere Homepage wird zu den Coronaregeln kurzfristig aktualisiert.

 

Gelten auf dem Ball Abstandsregeln?

 

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW entfallen auch die Abstandsregeln. Wir bitten Euch jedoch trotzdem bis zum Ballbeginn und außerhalb der Tanzfläche gewisse Abstände einzuhalten und auf andere Ballteilnehmende Rücksicht zu nehmen.

 

Sollte sich diese Regelung noch ändern, sodass wir während des Balls feste Abstände einhalten müssen, wird eine Durchführung nicht mehr möglich sein. In diesem Fall kontaktieren wir Euch schnellstmöglich.

 

Wie funktioniert der Check-in?

 

Aufgrund der Menge an teilnehmenden Personen und unter Rücksichtnahme der aktuellen Corona-Situation bitten wir darum, alle nötigen Nachweise wie Eintrittskarte, Ausweis und Test-Nachweis an der jeweiligen Station bereitzuhalten. Damit wird die Wartezeit für alle so kurz wie möglich gehalten. Nachfolgend beschreiben wir Euch unsere Stationen:

 

  • An der ersten Station wird das Testzertifikat überprüft. Dafür nutzen wir die CovPassCheck-App. Daher bitten wir Euch das Testergebnis möglichst mit einem scannbaren QR-Code mitzubringen.
  • Der eigentliche Check-in zum Tanzball erfolgt dann an der zweiten Station. Hier wird die Eintrittskarte unter Nennung des Namens, auf den das Ticket erworben wurde, vorgezeigt. Alle Gäste erhalten einen Bleistift und eine Tanzkarte, um gemeinsame Tänze zu reservieren.
  • Danach werden rote oder weiße Glassteine verteilt. Diese dienen als Zugang zum Buffet, der aufgrund der hohen Anzahl an Gästen in zwei Schichten erfolgt. Im Verlauf des Tanzballs werdet Ihr informiert, welche Farbgruppe zuerst zum Buffet geht. Am Buffet werden Körbe bereitgestellt, in die die Glassteine wieder hineingelegt werden. Wenn ihr getrennt anreist, sprecht euch bitte vorher ab, welche Farbe ihr haben möchtet, damit ihr zusammen essen gehen könnt oder tauscht mit anderen Teilnehmenden die Glassteine. Ansonsten erfolgt die Zuteilung über das Zufallsprinzip.
  • Als letzte Station bauen wir einen Tisch auf, an dem die bestellten Produkte aus dem Vorverkauf ausgegeben werden. Meldet Euch dort bitte selbstständig mit dem Namen, der in der Bestellung hinterlegt wurde und prüft sofort, ob sich in der Tüte alle gekauften Produkte befinden.

Alle, die nicht die gesamten erforderlichen Unterlagen dabei haben, können nicht am Tanzball teilnehmen!

 

 

Welche Daten werden zur Kontaktrückverfolgung gesammelt?

 

Wir werden die Daten aus der Bestellliste um die Namen der tatsächlich anwesenden erweitern und das Vorlegen des Tests markieren. Sollte es bei Gästen des Balls zu einer Coronainfektion kommen, werden wir euch über die in der Bestellung hinterlegten Mail-Adressen informieren. Sollte diese also nicht mehr aktuell sein, bitten wir euch, uns dies beim Check-in mitzuteilen.

 

Zusätzlich werden wir einen Veranstalter QR-Code zum Einscannen zur Verfügung stellen, mit dem eine direkte Nachverfolgbarkeit möglich ist.

 

Findet der Ball unter allen Umständen statt?

 

Nein, nicht unter allen Umständen!

 

Wenn aufgrund der gesundheitspolitischen Lage eine Veranstaltung mit bis zu 800 Personen nicht ohne Abstandsregelung und Mundschutz möglich ist, werden wir die Veranstaltung absagen.

 

Was passiert mit meiner Karte, wenn der Ball abgesagt wird?

 

Sollte der Ball abgesagt werden müssen, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.

 

Dazu zählt ein potenziell angebotener Alternativtermin oder auch ein zukünftiger Tanzball in einem anderen Format oder in einer anderen Location. Nur bei Teilnahme an einem Alternativtermin ist durch den Besitz der aktuellen Karte ein Platz garantiert.

 

Bitte sprecht uns im Zweifelsfall direkt an unter tanzball@dertanzball.de.

 

Ich bin kurzfristig an Corona erkrankt und jetzt?

 

Wenn ihr wegen einer akuten Corona-Erkrankung oder aufgrund einer Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen könnt, gelten auch hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Krankheiten.

 

Setzt euch mit uns – gerne auch kurzfristig – in Kontakt (tanzball@dertanzball.de oder über Facebook) und wir versuchen eure Karte an Teilnehmende der Warteliste weiterzugeben. Eine Rückerstattung des Kartenpreises können wir leider grundsätzlich nicht anbieten.

 


Was bedeutet "3G-Nachweis”?

 

Der 3G-Nachweis bedeutet, dass Ihr Euch als geimpft, genesen oder getestet ausweisen müsst. Bei diesem müssen nicht immunisierte Personen einen aktuellen (PCR-)Test vorlegen, der nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden ist.

 

 

Wann gelte ich als “immunisiert"?

 

Eine Person gilt als vollständig immunisiert, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Dies muss durch eine offizielle Bescheinigung nachgewiesen werden.

 

Wie weise ich mich als “vollständig geimpft" aus?

 

Hierzu muss eine offizielle Impfbestätigung vorliegen. Dies geht über einen amtlichen Nachweis, der bestätigt, dass eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorliegt. Wir akzeptieren bei unseren Tanzbällen den „gelben Impfpass“ oder einen digitalen Nachweis, z. B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App.

 

Dabei muss der Impfschutz vollständig sein. Dies bedeutet, dass bei BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna zwei Impfungen erfolgt sein müssen und eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson reicht nicht mehr als Impfnachweis aus. Die Impfung muss, um gültig zu sein, mindestens zwei Wochen vor dem Tanzball erfolgt sein!

 

Der Impfnachweis ist außerdem nur gültig mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

 

Wann gelte ich als “genesen”?

 

Laut Coronaschutzverordnung gelten alle, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und bei denen dies nicht länger als 6 Monate her ist, als genesen. Zum Nachweis bekommen Betroffene einen entsprechenden Nachweis vom zuständigen Gesundheitsamt.