Auf dieser Seite findet Ihr alle aktuellen Informationen rund um die Coronaregeln für unsere Tanzbälle. Wir werden diese Seite regelmäßig aktualisieren und Euch so auf dem Laufenden halten. Schaut daher bitte unbedingt in den Tagen vor dem jeweiligen Tanzball noch einmal hier vorbei, um Euch über eventuelle Änderungen zu informieren!
Gravierende Anpassungen werden wir unter den wichtigsten Änderungen zusammenfassen und zusätzlich über unsere Social-Media-Kanäle teilen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, vom 1.4.2022, entfallen für unsere Veranstaltungen sämtliche Beschränkungen. Dies betrifft sowohl die Maskenpflicht als auch jegliche Art von Zugangsbeschränkungen.
Dies stimmt uns optimistisch, dass wir Ende Oktober unseren Jubiläumsball feiern können. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich die Situation nach dem Sommer noch einmal ändern kann, deswegen können wir mögliche neue Beschränkungen nicht ausschließen. So könnte für Tanzveranstaltungen im Herbst z. B. wieder, die Einhaltung von Regelungen wie 2G+ oder 3G Voraussetzung sein.
Wir werden die Verordnungen weiter verfolgen und euch rechtzeitig unser angepasstest Hygienekonzept zur Verfügung stellen.
Es ist unser Bestreben, die Bälle in gewohnter Form und Qualität zu veranstalten, ohne Euch und uns einschränken zu müssen. Um die Veranstaltung trotzdem so sicher wie möglich zu machen, folgen hier einige Details und Erklärungen zu unserer Handhabung.
Bei den aufgeführten Regelungen halten wir uns an die aktuell geltenden Regelungen der Kommune und der Landes- bzw. Bundesebene. Dadurch können sich noch bis kurz vor dem Ball Regelungen ändern, da wir diese ggf. an aktuelle Vorgaben anpassen müssen.
Sollte eine Durchführung auch mit diesen Schutzmaßnahmen aus gesundheitspolitischen Gründen nicht möglich sein, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.
Unter Rücksichtnahme der aktuellen Coronaschutzverordnung (vom 29.10.2021), des Landes NRW, gelten für unsere Tanzbälle folgende Regeln:
Diese Liste kann noch bis zum Ball erweitert, gekürzt oder angepasst werden. Schaut daher unbedingt kurz vor den Tanzbällen noch einmal hier vorbei! Außerdem garantieren wir nicht für Vollständigkeit und bitten Euch, die Anweisungen vor Ort zu beachten
Hygiene-Konzept für den Tanzball November 2021!
Der 3G-Nachweis bedeutet, dass Ihr euch als geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test oder 6h alter Schnelltest) ausweisen müsst. Ohne diesen Nachweis ist eine Teilnahme an unseren Tanzbällen nicht möglich.
Eine Person gilt als vollständig immunisiert, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Dies muss durch eine offizielle Bescheinigung nachgewiesen werden.
Hierzu muss eine offizielle Impfbestätigung vorliegen. Dies geht über einen amtlichen Nachweis der bestätigt, dass eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorliegt. Wir akzeptieren bei unseren Tanzbällen den “gelben Impfpass” oder einen digitalen Nachweis, z.B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App.
Der Impfschutz muss vollständig sein. Dies bedeutet bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson eine einmalige Impfung und bei BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna zwei Impfungen. Die Impfung muss, um gültig zu sein, mindestens zwei Wochen vor dem Tanzball erfolgt sein! Genesene Personen gelten bereits nach nur einer Impfung mit BioNTech/Pfizer, AstraZeneca oder Moderna als vollständig geimpft.
→ Zweite Impfung spätestens zum 22.10.21 bzw. 31.12.21!
Der Impfnachweis ist außerdem nur gültig mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Laut Coronaschutzverordnung gelten alle, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und bei denen dies nicht länger als 6 Monate her ist, als genesen. Zum Nachweis bekommen Betroffene einen entsprechenden Nachweis vom zuständigen Gesundheitsamt.
Da es sich bei unseren Tanzbällen um Tanzveranstaltungen handelt, gilt nach aktueller Coronaschutzverodnung vom29.10.2021 ein verschärfter 3G-Nachweis. Bei diesem müssen nicht immunisierte Personen einen aktuellen PCR-Test vorlegen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Durch das Vorlegen eines höchsten 6 Stunden alten Schnelltest / Bürgertest entfällt die Pflicht für einen PCR-Test. Ein Selbsttest reicht nicht aus!
Der PCR-Test muss jedoch nur von nicht immunisierten Personen vorgelegt werden. Um abschätzen zu können, wie viele unserer Teilnehmenden dies betrifft haben wir eine freiwillige und anonyme Umfrage erstellt. Wir bitten alle mit einer Karte daran teilzunehmen.
Hier geht es zur Umfrage.
Leider dürfen wir dich dann nicht an unserem Tanzball teilnehmen lassen.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW gilt die Maskenpflicht für den Tanzball nicht mehr, da die 3G-Regeln eingehalten werden. Ihr dürft Euch aber frei entscheiden, ob ihr trotzdem eine Maske tragen möchtet.
Diese Vorschrift kann sich allerdings wieder ändern, schaut also bitte vor dem Ball nochmal in die aktuellen Regelungen.
Durch das Einhalten der verschärften 3G-Regeln entfallen auch die Abstandsregeln. Wir bitten Euch jedoch trotzdem bis zum Ballbeginn und außerhalb der Tanzfläche gewisse Abstände einzuhalten und auf andere Ballteilnehmende Rücksicht zu nehmen.
Sollte sich diese Regelung noch ändern, sodass wir während des Balls feste Abstände einhalten müssen, wird eine Durchführung nicht mehr möglich sein. In diesem Fall kontaktieren wir Euch schnellstmöglich.
Der Check-In wird bei den aktuellen Tanzbällen durch die Kontrolle des 3G-Nachweises und die Kontaktrückverfolgung umfangreicher. Wir bitten um Euer Verständnis dafür, dass es dadurch länger als gewöhnlich dauern kann.
Um die Zeit so kurz wie möglich zu halten, planen wir den Check-In in mehreren Stationen. Diese werden je nach Wetter draußen oder im Gebäude aufgebaut. Bitte folgt der Beschilderung vor Ort und haltet Euch immer an die angegebene Laufrichtung.
Haltet außerdem den 3G-Nachweis, Ausweis und die Eintrittskarte griffbereit. Alle, die nicht die gesamten erforderlichen Unterlagen dabei haben, können nicht am Tanzball teilnehmen!
Zusätzlich werden wir auf freiwilliger Basis einen Veranstalter QR-Code zum Einscannen zur Verfügung stellen, mit dem eine direkte Nachverfolgbarkeit möglich ist. (Genaue Informationen folgen.)
Wir werden die Daten gemäß den Anforderungen des lokalen Gesundheitsamtes sammeln. Im Falle einer Corona-Erkrankung, werden die Daten zwecks Kontaktrückverfolgung an das Gesundheitsamt weitergegeben. Dazu zählen derzeit Name, Adresse und Telefonnummer oder Mailadresse.
Diese Daten werden wir separat sammeln und nur für diesen Zweck verwenden. Außerdem wird die Liste 30 Tage nach dem jeweiligen Ball wieder vernichtet.
Nein, nicht unter allen Umständen!
Wenn auf Grund der gesundheitspolitischen Lage eine Veranstaltung mit bis zu 200 Personen nicht ohne Abstandsregelung und Mundschutz möglich ist, werden wir die Veranstaltung absagen.
Sollte der Ball abgesagt werden müssen, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.
Dazu zählt ein potenziell angebotener Alternativtermin oder auch ein zukünftiger Tanzball in einem anderen Format oder in einer anderen Location. Nur bei Teilnahme an einem Alternativtermin ist durch den Besitz der aktuellen Karte ein Platz garantiert.
Bitte sprecht uns im Zweifelsfall direkt an unter tanzball@dertanzball.de.
Wenn ihr wegen einer akuten Corona-Erkrankung oder aufgrund einer Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen könnt, gelten auch hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Krankheiten.
Setzt euch mit uns - gerne auch kurzfristig - in Kontakt (tanzball@dertanzball.de oder über Facebook) und wir versuchen eure Karte an Teilnehmende der Warteliste weiterzugeben. Eine Rückerstattung des Kartenpreises können wir leider grundsätzlich nicht anbieten.
Hinweis:
Wir sind sehr bemüht, die Inklusivität beim Tanzball auch in unserer Online-Präsenz widerzuspiegeln. Deswegen versuchen wir, wenn möglich, neutrale Begriffe zu verwenden und auf die Verwendung der weiblichen und männlichen Form zu verzichten. Denn auf unseren Bällen sind alle herzlich willkommen und sollen sich auch hier auf unseren Internetseiten angesprochen fühlen. Wo dies nicht oder nur schwer möglich ist, haben wir uns in der Tanzball-Orga für die Verwendung des Gender-Sternchens entschieden. Die einzige Ausnahme machen wir bei den Bezeichnungen „Dame“, „Herr“ und „Tanzpartner“, sowie beim „Tanzmeister“. Hier werden Rollen und keine Geschlechter angesprochen. Allen unseren Teilnehmenden ist freigestellt, ob er*sie unabhängig vom eigenen Geschlecht auf dem Tanzball, entsprechend der gekauften Karte, die Rolle einer Dame oder eines Herrn einnehmen möchte.