Auf dieser Seite findet Ihr alle aktuellen Informationen rund um die Coronaregeln für unsere Tanzbälle. Wir werden diese Seite immer auf dem aktuellen Stand halten und Euch so auf dem Laufenden halten.
Schaut daher bitte unbedingt in den Tagen vor dem Tanzball noch einmal hier vorbei, um Euch über eventuelle Änderungen zu informieren!
Gravierende Anpassungen werden wir markieren und zusätzlich über unsere Social-Media-Kanäle teilen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Es ist unser Bestreben, die Bälle in gewohnter Form und Qualität zu veranstalten, ohne Euch und uns einschränken zu müssen. Um die Veranstaltung trotzdem so sicher wie möglich zu machen, folgen hier einige Details und Erklärungen zu unserer Handhabung.
Derzeit gibt es keine expliziten Einschränkungen von Landes- oder Bundesebene oder durch die Stadt Wuppertal. Dies kann sich aber noch bis zum Ball ändern. Dadurch können sich noch bis kurz vor dem Ball Regeländerungen ergeben, mit denen wir uns an die aktuellen Vorgaben anpassen müssen. Schaut deswegen bitte am Tag vor dem Ball nochmal hier vorbei, damit es nicht zu Verzögerungen oder bösen Überraschungen kommt.
Sollte eine Durchführung auch mit diesen Schutzmaßnahmen aus gesundheitspolitischen Gründen nicht möglich sein, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.
Für unseren Jubiläumsball am 29. Oktober 2022, haben wir uns im Hinblick auf andere Veranstaltungen dazu entschieden, folgende Regeln festzulegen (Stand 7.10.22):
Diese Liste kann noch bis zum Ball erweitert, gekürzt oder angepasst werden. Schaut daher unbedingt kurz vor dem Tanzball noch einmal hier vorbei! Zudem garantieren wir nicht für Vollständigkeit und bitten Euch, die Anweisungen vor Ort zu beachten.
Leider dürfen wir dich dann nicht an unserem Tanzball teilnehmen lassen.
In Ausnahmefälle besteht jedoch die Möglichkeit einen Test vor Ort zu machen, dafür haben wir eine begrenzte Anzahl an Tests zur Verfügung stehen oder es kann ein Selbsttest mitgebracht werden, der vor Ort unter Aufsicht an der Teststation durchgeführt wird.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW gilt die Maskenpflicht für den Tanzball nicht mehr. Ihr dürft Euch aber frei entscheiden, ob ihr trotzdem eine Maske tragen möchtet.
Diese Vorschrift kann sich allerdings wieder ändern, schaut daher bitte vor dem Ball nochmal in die aktuellen Regelungen. Auch unsere Homepage wird zu den Coronaregeln kurzfristig aktualisiert.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW entfallen auch die Abstandsregeln. Wir bitten Euch jedoch trotzdem bis zum Ballbeginn und außerhalb der Tanzfläche gewisse Abstände einzuhalten und auf andere Ballteilnehmende Rücksicht zu nehmen.
Sollte sich diese Regelung noch ändern, sodass wir während des Balls feste Abstände einhalten müssen, wird eine Durchführung nicht mehr möglich sein. In diesem Fall kontaktieren wir Euch schnellstmöglich.
Aufgrund der Menge an teilnehmenden Personen und unter Rücksichtnahme der aktuellen Corona-Situation bitten wir darum, alle nötigen Nachweise wie Eintrittskarte, Ausweis und Test-Nachweis an der jeweiligen Station bereitzuhalten. Damit wird die Wartezeit für alle so kurz wie möglich gehalten. Nachfolgend beschreiben wir Euch unsere Stationen:
Alle, die nicht die gesamten erforderlichen Unterlagen dabei haben, können nicht am Tanzball teilnehmen!
Wir werden die Daten aus der Bestellliste um die Namen der tatsächlich anwesenden erweitern und das Vorlegen des Tests markieren. Sollte es bei Gästen des Balls zu einer Coronainfektion kommen, werden wir euch über die in der Bestellung hinterlegten Mail-Adressen informieren. Sollte diese also nicht mehr aktuell sein, bitten wir euch, uns dies beim Check-in mitzuteilen.
Zusätzlich werden wir einen Veranstalter QR-Code zum Einscannen zur Verfügung stellen, mit dem eine direkte Nachverfolgbarkeit möglich ist.
Nein, nicht unter allen Umständen!
Wenn aufgrund der gesundheitspolitischen Lage eine Veranstaltung mit bis zu 800 Personen nicht ohne Abstandsregelung und Mundschutz möglich ist, werden wir die Veranstaltung absagen.
Sollte der Ball abgesagt werden müssen, werden wir den Kartenpreis in erster Linie mittels Gutscheinregelung für einen zukünftigen Tanzball anrechnen.
Dazu zählt ein potenziell angebotener Alternativtermin oder auch ein zukünftiger Tanzball in einem anderen Format oder in einer anderen Location. Nur bei Teilnahme an einem Alternativtermin ist durch den Besitz der aktuellen Karte ein Platz garantiert.
Bitte sprecht uns im Zweifelsfall direkt an unter tanzball@dertanzball.de.
Wenn ihr wegen einer akuten Corona-Erkrankung oder aufgrund einer Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen könnt, gelten auch hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Krankheiten.
Setzt euch mit uns – gerne auch kurzfristig – in Kontakt (tanzball@dertanzball.de oder über Facebook) und wir versuchen eure Karte an Teilnehmende der Warteliste weiterzugeben. Eine Rückerstattung des Kartenpreises können wir leider grundsätzlich nicht anbieten.
Der 3G-Nachweis bedeutet, dass Ihr Euch als geimpft, genesen oder getestet ausweisen müsst. Bei diesem müssen nicht immunisierte Personen einen aktuellen (PCR-)Test vorlegen, der nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden ist.
Eine Person gilt als vollständig immunisiert, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Dies muss durch eine offizielle Bescheinigung nachgewiesen werden.
Hierzu muss eine offizielle Impfbestätigung vorliegen. Dies geht über einen amtlichen Nachweis, der bestätigt, dass eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorliegt. Wir akzeptieren bei unseren Tanzbällen den „gelben Impfpass“ oder einen digitalen Nachweis, z. B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App.
Dabei muss der Impfschutz vollständig sein. Dies bedeutet, dass bei BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna zwei Impfungen erfolgt sein müssen und eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson reicht nicht mehr als Impfnachweis aus. Die Impfung muss, um gültig zu sein, mindestens zwei Wochen vor dem Tanzball erfolgt sein!
Der Impfnachweis ist außerdem nur gültig mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Laut Coronaschutzverordnung gelten alle, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und bei denen dies nicht länger als 6 Monate her ist, als genesen. Zum Nachweis bekommen Betroffene einen entsprechenden Nachweis vom zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweis:
Wir sind sehr bemüht, die Inklusivität beim Tanzball auch in unserer Online-Präsenz widerzuspiegeln. Deswegen versuchen wir, wenn möglich, neutrale Begriffe zu verwenden und auf die Verwendung der weiblichen und männlichen Form zu verzichten. Denn auf unseren Bällen sind alle herzlich willkommen und sollen sich auch hier auf unseren Internetseiten angesprochen fühlen. Wo dies nicht oder nur schwer möglich ist, haben wir uns in der Tanzball-Orga für die Verwendung des Gender-Sternchens entschieden. Die einzige Ausnahme machen wir bei den Bezeichnungen „Dame“, „Herr“ und „Tanzpartner“, sowie beim „Tanzmeister“. Hier werden Rollen und keine Geschlechter angesprochen. Allen unseren Teilnehmenden ist freigestellt, ob er*sie unabhängig vom eigenen Geschlecht auf dem Tanzball, entsprechend der gekauften Karte, die Rolle einer Dame oder eines Herrn einnehmen möchte.